Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, hat von Seiten der hessischen Sicherheitsbehörden Transparenz und Aufklärung im Fall der Ermordung des ehemaligen Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke gefordert.
Rudolph sagte in der Plenardebatte am Donnerstag in Wiesbaden: „Aufklärung wird nur dann glaubwürdig, wenn sie für die Öffentlichkeit transparent erfolgt. Aber die hessischen Sicherheitsbehörden, für die Innenministers Peter Beuth von der CDU die politische Verantwortung trägt, verfolgen bis heute das Prinzip der größtmöglichen Geheimhaltung für die relevanten Unterlagen. Es ist schlichtweg ein Skandal, wenn Journalisten erst das Landesamt für Verfassungsschutz verklagen müssen, um zu erfahren, wie oft bestimmte Namen in bestimmten Unterlagen auftauchen.“
Wenn das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) versuche, alle seine Tätigkeiten vom Anspruch auf Informationszugang auszuschließen, so sei dies eine Unverschämtheit. Nicht die Arbeit von Journalisten gefährdeten die innere Sicherheit des Landes, sondern das Versagen von Sicherheitsbehörden, die nicht richtig hinschauten und Fehleinschätzungen unterlägen.
Mahnende Worte richtete Rudolph insbesondere an die Grünen. Er sagte: „In ihren Sonntagsreden fordern die Bundespolitiker der Grünen ‚rückhaltlose Aufklärung‘, aber im Land Hessen tragen ihre Parteifreunde die Geheimniskrämerei des LfV und des Innenministers ohne Widerrede mit. Sie bewegen sich da schon im Grenzbereich zur Heuchelei.“
Rudolph kritisierte auch, dass es für den Innenminister offensichtlich Abgeordnete erster und zweiter Klasse gebe: Während er selbst und die SPD-Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz (PKV) nach Einsicht in die Akten des LfV zu Stephan E. auf strikte Geheimhaltung verpflichtet worden seien, habe der Grünen-Abgeordnete Frömmrich nach Einsicht in dieselben Akten vorgeblich mit Genehmigung des Innenministers Medienvertreter über deren Inhalt informiert. „Auf welcher Rechtsgrundlage erlaubt der Innenminister dem Abgeordneten einer Regierungsfraktion, über den Inhalt von Geheimakten zu reden, während die Abgeordneten der Opposition zum Stillschweigen verpflichtet werden?“, fragte Günter Rudolph.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion widersprach auch nachdrücklich der Einschätzung der CDU, dass alle relevanten Informationen zur Ermordung von Dr. Walter Lübcke vorlägen. „Die Wahrheit ist, dass die gewählten Abgeordneten des Hessischen Landtags immer nur scheibchenweise und immer nur dann informiert werden, wenn die entsprechenden Informationen auf anderem Weg schon öffentlich geworden sind. Das hat mit Transparenz nichts zu tun“, so Rudolph.
Die SPD werde alle parlamentarischen Möglichkeiten zur Aufklärung offensiv nutzen, was ausdrücklich die Möglichkeit einschließe, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, sagte Günter Rudolph.