
Es geht uns darum, dass gerade Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbständige in die Lage versetzt werden, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt jedoch aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie zum Beispiel Smartphones und Tablets, abschreiben zu können, so Rabanus.
Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen. Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete.
Hintergrund Martin Rabanus
Der Regierungsdirektor und langjährige Referent der hessischen SPD-Landtagsfraktion Martin Rabanus (45) ist seit der Bundestagswahl 2013 Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Im Bundestag vertritt er seit 2013 den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg.