
Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geistes-wissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.
Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung bis zum 16. September 2016 an:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
Mail: deutsch-franzoesischer-preis@nullbundestag.de
www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis.de
Hintergrund:
Vor zehn Jahren, anlässlich des 40. Jahrestages 2003, hatten die Präsidien des deutschen und des französischen Parlamente beschlossen, den deutsch-französischen Parlamentspreis auszuloben. Dadurch sollte das bereits über vierzig Jahre lang gewachsene Geflecht der Beziehungen zwischen beiden Ländern noch dichter geknüpft und ihm ein zusätzliches Element hinzugefügt werden.
Martin Rabanus:
Der Regierungsdirektor und langjährige Referent der hessischen SPD-Landtagsfraktion Martin Rabanus (44) ist seit der Bundestagswahl 2013 Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Im Bundestag vertritt er den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg.