
Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir endlich klare und verbindliche Regeln für die Integration. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, geben wir eine Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. stellt der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus fest. Wer sich anstrengt und seinen Beitrag leisten möchte, für den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Das ist ein großer Erfolg und ein erster Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz, so Rabanus weiter.
Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert: Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen. Für Geduldete wird der Zugang erleichtert. Weiterhin wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.
Außerdem wird mit dem Gesetz die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis eingeführt: Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Mit der Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung im ausbildenden Betrieb können die Betriebe nun auch die Früchte ihres Ausbildungsengagements ernten. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns gelungen, die 3+2-Regelung praxistauglich weiterzuentwickeln. Der Ausbildungsplatz darf für Flüchtlinge keine goldene Fußfessel sein: Deshalb wird jetzt für Flüchtlinge die einmalige Möglichkeit geschaffen, bei einem Ausbildungsabbruch binnen von sechs Monaten eine neue Ausbildungsstelle zu suchen ohne dabei die Duldung zu verlieren. Mit der 3+2-Regelung wird somit endlich Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe geschaffen.
Weiterhin ist es gelungen das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen aufzuwerten. Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist künftig anrechnungsfrei: So soll künftig geregelt werden, dass auch Leistungsbezieher/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 200 Euro ohne Abzug von Leistungen behalten dürfen ein Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen.
Noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland so gut wie sie es nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sein werden. Das ist ein riesiger Fortschritt mit sozialdemokratischer Handschrift und auch ein Fortschritt für unsere Region. Im Rheingau-Taunus-Kreis wurden bis dato mehr als 3.000 Flüchtlinge aufgenommen, die von vielen hundert ehrenamtlichen Helfern in den Kommunen betreut werden. Mit der kürzlich gegründeten Lenkungsgruppe Allianz für Menschlichkeit wird derzeit an einem Leitbild zur Willkommenskultur gearbeitet.